Jahr der Barmherzigkeit

Die katholische Tradition, ein Heiliges Jahr (Jubiläumsjahr) zu feiern, begann mit Papst Bonifatius VIII. im Jahr 1300, und schon seit 1475 wird alle 25 Jahre ein ordentliches Jubiläum begangen, um jeder Generation zu erlauben, diesen Moment wenigstens einmal im Leben zu erfahren.

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Papst Franziskus hat das vor uns liegende Kirchenjahr zum »Jahr der Barmherzigkeit« erklärt.

Am 8. Dezember wurde es eröffnet, genau 50 Jahre nach Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils, und es wird bis zum Ende des Kirchenjahres am Christkönigssonntag 2016 begangen.
Ein Jahr lang sind wir eingeladen, über das Geheimnis der Liebe und der Barmherzigkeit Gottes nachzudenken und sie neu für unser Leben zu entdecken.  Die liebende Zuwendung Gottes, die wir selbst erfahren, ermutigt uns, dass auch wir unseren Nächsten barmherzig und geduldig begegnen.

SCHREIBEN VON PAPST FRANZISKUS, MIT DEM ZUM AUSSERORDENTLICHEN JUBILÄUM DER BARMHERZIGKEIT DER ABLASS GEWÄHRT WIRD”

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Meine Gedanken gehen zuerst zu allen Gläubigen, die in den einzelnen Diözesen oder als Rompilger die Gnade des Jubiläums leben werden. Ich möchte, dass der Jubiläumsablass jeden als wirkliche Erfahrung der Barmherzigkeit Gottes erreicht, der allen mit dem Antlitz eines Vaters entgegenkommt, der annimmt und vergibt, indem er die begangene Sünde vollkommen vergisst. Um den Ablass zu leben und zu erlangen, sind die Gläubigen aufgerufen, als Zeichen der tiefen Sehnsucht nach wahrer Umkehr einen kurzen Pilgergang zur Heiligen Pforte zurückzulegen, die in jeder Kathedrale oder vom Diözesanbischof bestimmten Kirche und in den vier päpstlichen Basiliken in Rom geöffnet wird. Ebenso lege ich fest, dass der Ablass auch erlangt werden kann in den Wallfahrtskirchen, wo die Pforte der Barmherzigkeit geöffnet wurde, sowie in den traditionell als Jubiläumskirchen ausgewiesenen Gotteshäusern. Es ist wichtig, dass dieser Moment vor allem mit dem Sakrament der Versöhnung und der Feier der heiligen Eucharistie einschließlich einer Reflexion über die Barmherzigkeit verbunden ist. Es wird nötig sein, dass diese Feiern das Glaubensbekenntnis ebenso umfassen wie das Gebet für mich und für die Anliegen, die mir am Herzen liegen zum Wohl der Kirche und der ganzen Welt.”

SCHREIBEN VON PAPST FRANZISKUS

Film zur Eröffnung der Pforte der Barmherzigkeit

Stift_heilige_pforte_kleinAm 13. Dezember 2015 wurde die Pforte der Barmherzigkeit an der Stiftskirche in Berchtesgaden feierlich eröffnet. Die Besucher des Gottesdienstes am Abend des dritten Adventsonntag erlebten einen feierlichen, vorweihnachtlich besinnlichen Gottesdienst mit, der Gelegenheit zur inneren Einkehr und Stille bot und in seiner eher schlicht gehaltenen Ausrichtung der päpstlichen Grundhaltung entsprach und auch die Grundsätze des Patrons des neu gegründeten Pfarrverbands verinnerlichte, der die „Treue im Kleinen“ als Vorsatz seines Lebens gewählt hatte.

BERCHTESGADEN IM HEILIGEN JAHR

Eröffnung der Hl. Pforte der Barmherzigkeit
Papst Franziskus
www.dbk.de/heiliges-jahr/home/
de.radiovaticana.va/news/tags/heiliges-jahr
Was ist ein Heiliges Jahr?

Das Heilige Jahr ist traditionell ein Jahr der Vergebung und der Buße für die Sünden jedes einzelnen. Auch ist es ein Jahr der Versöhnung zwischen Feinden und ein Jahr der Bekehrung, um das Sakrament der Versöhnung zu empfangen.

Bis zum heutigen Tag gab es 26 ordentliche Jubiläen, das letzte war das Jubiläum des Jahres 2000, das von Johannes Paul II ausgerufen worden war.

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Was ist ein außerordentliches Jubiläumsjahr?

Ein außerordentliches Jubiläum kann zu einer besonderen Gelegenheit oder aufgrund eines besonders bedeutsamen Ereignisses ausgerufen werden, wie es der Fall dieses Jahres der Barmherzigkeit ist.

Das erste außerordentliche Jubiläum gab es im 16. Jahrhundert und die beiden letzten waren 1933, als Papst Pius XI. 1900 Jahre der Erlösung feiern wollte und 1983, als der heilige Johannes Paul II. es verkündete, um die 1950 Jahre nach Tod und Auferstehung Christi zu ehren.
Was ist ein vollkommener Ablass?

Ein Heiliges Jahr bietet den Gläubigen die Möglichkeit, einen vollkommenen Ablass zu gewinnen. Laut Paragraph 1471 des Katechismus der Katholischen Kirche ist ein Ablass:

“…der Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereit ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.”

Im Fall des vollkommenen Ablasses ist es ein kompletter Erlass.

Wie wird im Heiligen Jahr ein Ablass gewonnen?

Gemäß der Apostolischen Pönitentiarie ist es nötig, dass die Gläubigen im Stand der Gnade sind, um einen vollkommenen Ablass oder einen Teilablass zu gewinnen. Dazu gehört unter anderem, schwere Sünden gebeichtet zu haben. Darüber hinaus ist es nötig, dass der Gläubige
•die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die läßliche, hat;
•die sakramentale Beichte seiner Sünden vornimmt;
•die Allerheiligste Eucharistie empfängt (zweifelsohne ist es besser, die Eucharistie bei der Teilnahme an der Heiligen Messe zu empfangen; für den Ablass ist jedoch lediglich die Heilige Kommunion notwendig);
•nach Meinung des Heiligen Vaters betet.

Der Grundgedanke wäre, am selben Tag die Kommunion zu empfangen und den Ablass zu erlangen, aber es reicht, wenn der Empfang der Sakramente und die Gebete innerhalb einiger Tage (ungefähr 20) vor oder während des Aktes des Ablasses stattfinden.

Die Gebete nach Meinung des Papstes werden dem Belieben der Gläubigen anheimgestellt, aber normalerweise werden ein “Vater unser” und ein “Ave Maria” gebetet. Eine Beichte reicht für mehrere vollkommene Ablässe, aber für jeden von ihnen bedarf es einer eigenen Kommunion und eigener Gebete nach der Meinung des Heiligen Vaters.

Es gibt Ausnahmen für Kranke oder ans Haus gefesselte Personen.

Die Ablässe können immer für sich selbst oder für die Seelen der Verstorbenen angewandt werden, sie können aber nicht auf andere lebende Personen übertragen werden.

Wie oft kann man einen vollkommenen Ablass gewinnen?

Einmal am Tag.

Wo kann ich im Heiligen Jahr der Barmherzigkeit einen Ablass gewinnen?

Während des Heiligen Jahres designiert der Papst besondere Pilgerorte, um Ablässe zu erhalten, über die vier Heiligen Pforten Roms hinaus. Für das Heilige Jahr der Barmherzigkeit sind es die Heiligen Pforten in den Kathedralen jeder Diözese, sowie in anderen, von den Diözesanbischöfen ausgewählten Kirchen. Es sind Pilgerorte für die Gläubigen und sie sind Teil der Gewinnung des vollkommenen Ablasses. Franziskus schrieb in seinem Brief über den Ablass im Heiligen Jahr:

Jubiläum_der_Barmherzigkeit-Logo“Ebenso lege ich fest, dass der Ablass auch erlangt werden kann in den Wallfahrtskirchen, wo die Pforte der Barmherzigkeit geöffnet wurde, sowie in den traditionell als Jubiläumskirchen ausgewiesenen Gotteshäusern. Es ist wichtig, dass dieser Moment vor allem mit dem Sakrament der Versöhnung und der Feier der heiligen Eucharistie einschließlich einer Reflexion über die Barmherzigkeit verbunden ist. Es wird nötig sein, dass diese Feiern das Glaubensbekenntnis ebenso umfassen wie das Gebet für mich und für die Anliegen, die mir am Herzen liegen zum Wohl der Kirche und der ganzen Welt.”

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300 JAHRE

300 JAHRE

Die Seelsorge im Berchtesgadener Kessel ging von der Mutterkirche Grödig bei Salzburg aus. Durch die Gründung des Augustinerchorherrenstifts (1102) kam es zur Bildung einer eigenen Stiftspfarrei, die im Papstprivileg von Innozenz II. 

1142 urkundlich fassbar wird und deren Grenzen in einem Vertrag zwischen Erzbischof Adalbert II. (1168 — 1177 und 1183 — 1200) und dem Stift gleichlaufend mit den Landesgrenzen der Propstei festgelegt wurden. Kaiser Heinrich VI. bestimmt in der Urkunde von 1194, „dass die Berchtesgadener Leute sowohl in weltlichen als auch in den geistlichen Dingen von ihrem Propst geführt werden sollen.” 

Von jetzt an gibt es auch den Stiftspfarrer, der als Vikar des Propstes zusammen mit den anderen Chorherren die pfarrlichen Rechte und Pflichten wahrnimmt und die Seelsorge im ganzen Land ausübt. Das große Pfarrgebiet wurde freilich durch die Gründung der Pfarrei Schellenberg (um 1410) und die Errichtung des Vikariats Ramsau (1657/ 58) etwas verkleinert und dadurch überschaubarer gemacht, aber die Ausübung der Seelsorge — besonders im Blick auf die weitverstreuten Lehen weit hinauf zu den Bergen — bleibt anstrengend und schwierig und ist nur durch Pferde und Schlitten zu bewältigen. Kirchenrechtlich löst man sich in dieser Zeit auch aus dem Verband des Salzburger Archidiakonats und bildet einen eigenen selbständigen Berchtesgadener Archidiakonats Sprengel mit dem Propst an der Spitze.

Im 15. Jahrhundert tauchen in den Quellen nun auch Weltpriester als Seelsorger im Stiftsgebiet zur Unterstützung der Chorherren auf, die als Pfarrkapläne, Chorkapläne, aber auch als Pfarrer von Schellenberg und als Vikare in der Ramsau wirken. Dazu kommen auch noch eigene Prediger, die sich in besonderer Weise um die Verkündigung des Wortes Gottes, aber auch um andere seelsorgliche Aufgaben kümmern mussten. Friedhöfe gab es außer bei St. Andreas in Berchtesgaden auch einen solchen bei St. Nikolaus und Ulrich in Schellenberg und bei der Kirche des hl. Fabian und Sebastian in der Ramsau. Die beiden Pfarrkapläne von St. Andreas waren zusammen mit dem Pfarrer mit der Erteilung des Religionsunterrichts, den Predigten, den Andachten, den Kreuzgängen und Wallfahrten, den Bruderschafts Gottesdiensten und -prozessionen, dem Beichtstuhl, der Betreuung des Spitals, des Bruder- und Leprosen Hauses, der Kranken auf den Höfen, der Durchführung der Versehgänge, der Beerdigungen u.a.m. völlig überlastet. Dies war nicht zuletzt eine Folge dessen, dass sich die adeligen Chorherren seit dem 15. Jahrhundert zusehends aus der praktischen Seelsorge immer mehr zurückgezogen hatten, was nach den Grundsätzen der Augustinerchorherren und laut Statuten neben dem Chordienst ihre eigentliche Aufgabe gewesen wäre. Doch das fürstliche Stift zu Berchtesgaden war längst zu einer Versorgungsanstalt des Adels abgeglitten und fand trotz mehrerer Reformversu¬che nicht mehr zu seiner ureigenen Bestimmung zurück. Dazu kam noch das Einsickern der evangelischen Bewegung im 17. Jahrhundert vom Dürrnberg her in das Stiftsland, die durch die Verbreitung der hl. Schrift, gezielte Predigttä¬tigkeit und besonders durch persönliche seelsorgliche Betreuung bei den Stiftsuntertanen überraschenden Anklang fand und langsam bedrohliche Ausmaße annahm. Dies alles bereitete notwendig den Boden für eine „Hilfe von außen”, die zunächst durch Aushilfen zu bestimmten Zeiten eingeleitet wurde.

Die Zeit der Aushilfen durch verschiedene Ordenshäuser Bereits unter Fürstpropst Ferdinand, Kurfürst v. Köln (1594 — 1650), hatten die Jesuiten — ebenso wie in Salzburg — versucht, in Berchtesgaden Fuß zu fassen, was aber schon im Ansatz scheiterte. Der Nachfolger Ferdinands, Kurfürst Maximilian Heinrich (1650 — 1688), hatte eine besondere Verbindung zur Tiroler Kapuzinerprovinz und trug sich mit dem Gedanken, in Berchtesgaden ein Hospiz dafür zu gründen, um der seelsorglichen Not im Land zu steuern. Das Stiftskapitel hatte je¬doch Bedenken, einmal, dass die ohnehin arme Bevölkerung einen Bettelorden, der auf Almosen angewiesen sei, nicht unterhalten könne, zum anderen fürchtete man das Vertrauen der Stiftsuntertanen an das kommende Kloster zu verlieren. Der Fürstpropst versuchte, die Einwände auszuräumen, nachdem schon über lange Zeit die Mendikantenorden aus Salzburg zu Festzeiten zur Aushilfe in Berchtesgaden tätig geworden waren. Die Verhandlungen mit dem Tiroler Provinzial hatten Erfolg. Im Sommer 1687 bezogen die Kapuziner, Pater Heinrich aus Brixen und Pater Anselm aus Innsbruck, das Angerkloster und nahmen ihre seelsorgliche Tätigkeit auf. Am 23. 9. 1687 erließ die fürstliche Regierung eine Anfrage an die beiden Kapuziner über ihre Pläne zur Errichtung eines Hospizes. Beide bejahten den Plan unter der Bedingung, dass ein richtiges Kloster folgen würde.

Die Einseitigkeit der Verhandlungen mit dem fernen Kurfürsten und die Vernachlässigung der wohlwollenden Zustimmung der nahen Stiftskapitulare brachte das ganze Projekt zum Scheitern. Die Tiroler mussten abziehen. Dafür holte man nun Kapuziner aus dem neu gegründeten Kloster in Traunstein,, aber auch dies wurde aus Kostengründen bald wieder aufgegeben. Inzwischen starb Kurfürst Maximilian Heinrich (3. Juni 1688) und sein Neffe Joseph Clemens trat die Nachfolge in Köln und Berchtesgaden an (1688 – 1727).
In Berchtesgaden versuchte man in den ersten Regierungsjahren des neuen Landesherrn sich mit Aushilfen der Franziskaner-Rekollekten aus Salzburg „über die Runden” zu bringen und außerdem auch selber, zusammen mit den Weltpriestern wieder aktiver in die Seelsorge einzusteigen. Doch schon nach wenigen Jahren war man auch mit den Salzburger Franziskanern nicht mehr zufrieden. 

Man beschwerte sich darüber, dass man entweder viel zu junge, unerfahrene Patres zur Aushilfe schicke, oder die zur Beichtaushilfe oder zum Predigen geschickten Ordensleute stammten aus dem Elsaß oder aus Franken -das Salzburger Kloster gehörte damals zur Straßburger Franziskanerprovinz – und würden ihrerseits die Einheimischen nicht verstehen bzw. von diesen bei der Verkündigung nicht verstanden werden. Die Dialektschwierigkeiten waren offenbar unüberwindbar. Zudem reduzierte der regierende Erzbischof in Salzburg, Johann Ernst Graf v. Thun, 1694 den Franziskanerkonvent und verbot bei Pestgefahr einen Pater ins Ausland zu schicken. Über diese Vorkommnisse ging auch die Aushilfe aus Salzburg dem Ende entgegen. Der seelsorgliche Notstand aber blieb und die Protestantisierung im Lande nahm unaufhaltsam zu. Es musste dringend Abhilfe geschaffen werden, dies sah auch das Stiftskapitel ein.
Dekan Johann B. Lachemayr und Stiftskapitular Georg Ignaz v. Leiblfing übernahmen nun die Verhandlungen mit den bayerischen Franziskanern, denen man eine gute theologische Ausbildung, musterhaften Lebenswandel, würdige Feier des Gottesdienstes und ein bestes Verhältnis zum bayerischen Königshaus nachsagte, außerdem versprach man sich in Berchtesgaden, dass wohl auch keine Dialektschwierigkeiten mehr entste¬hen könnten. Mit diesen Verhandlungen wurde nun auch die eigentliche Gründungsphase des Franziskanerklosters in Berchtesgaden eingeleitet.

Eine Antwort auf „300 JAHRE“

  1. Die Ursprünge der Klosteranlage gehen etwa auf das Jahr 1400 zurück, als das bisherige, ungünstig im Nonntal unterhalb des Locksteins gelegene Frauenkloster von den Augustiner-Chorfrauen aufgegeben wurde.[1] Der Augustinerinnen-Frauenkonvent war als Kanonissenstift im frühen 12. Jahrhundert im Zuge der Gründung des Klosterstifts Berchtesgaden durch die Augustiner-Chorherren entstanden.[2][3] Nachdem das Gebäude bereits gut zehn Jahre leer stand, wurde das Frauenkloster 1564 durch den Stiftspropst und späteren ersten Fürstpropst Wolfgang II. Griesstätter zu Haslach endgültig aufgelöst.[4][2] Auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin, wurde Griesstätter nach seinem Tod nicht wie die meisten anderen Berchtesgadener Fürstpröpste in der Stiftskirche sondern in der „von ihm geliebten Kirche am Anger“ bestattet.[5]

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